Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen beziehen

EU untersucht illegalen Handel mit Katzen und Hunden. BVL informiert zum Tag „Liebe Dein Haustier“ am 20. Februar über die Kernergebnisse

Datum: 20.02.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat sich auf Ersuchen der EU-Kommission als nationale Kontaktstelle an einer sogenannten EU-Durchsetzungsmaßnahme gegen den illegalen Handel mit Katzen und Hunden beteiligt. Das Amt hat in Zusammenarbeit mit den für den Bereich Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Behörden der Bundesländer ein Meldeverfahren aufgebaut. Sein Zweck ist es, die von den lokalen Veterinärbehörden festgestellten Verstöße an die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten oder die Europäische Kommission zu übermitteln.

Illegaler Heimtierhandel verursacht hohe Schäden

Das Bild zeigt einen geöffneten Kofferraum mit Hundewelpen. Geöffneter Kofferraum mit Hundewelpen Quelle: Katja Waldau-Ringel, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der illegale Transport und Handel von Katzen und Hunden beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, sondern auch die öffentliche Gesundheit durch die mögliche Verbreitung von Zoonosen. Das sind vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten wie zum Beispiel Tollwut. Der illegale Handel fügt auch legalen Züchtern durch unlauteren Wettbewerb sowie der Gesellschaft durch Steuerhinterziehung und nicht ausgewiesene Einnahmen wirtschaftlichen Schaden zu. Außerdem können Heimtiere aus unseriösen Quellen Verhaltens- und Gesundheitsprobleme aufweisen. Nicht zuletzt stellt dieser Handel für die Tierheime, in denen beschlagnahmte, abgesonderte oder später von ihren Besitzern abgegebene Tiere untergebracht werden, eine hohe personelle und finanzielle Belastung dar.

In Deutschland wurden während der EU-Maßnahme von den meldenden Behörden 1.985 Kontrollen durchgeführt, so etwa bei Züchtern, Tierhaltern, Tierheimen und Tierärzten, aber auch bei Straßen- und Grenzkontrollen sowie durch Ermittlungen in den Veterinärbehörden. Bei den Kontrollen wurden 1.686 Betrugsfälle festgestellt und 1.326 behördliche Maßnahmen eingeleitet.

Grafik des BVL zu Betrugsfällen beim illegalen Heimtierhandel Festgestellte Betrugsfälle der Veterinärbehörden in Deutschland im Zuge der EU-Durchsetzungsmaßnahme gegen den illegalen Handel mit Katzen und Hunden Quelle: BVL 2023


EU-Aktion deckt illegale Maßnahmen des Heimtierhandels auf

Die EU-Aktion konnte unter anderem zeigen, wie kommerzielle Transporte als private Transporte verschleiert werden, um strengere Gesundheitsvorschriften zu umgehen. In vielen Fällen wurden gefälschte oder unvollständige amtliche Dokumente, gefälschte oder falsche Angaben zur Tollwutimpfung oder der Verkauf von zu jungen Hunden und Katzen festgestellt.

Als Hauptrouten des illegalen Heimtierhandels wurden Straßentransporte aus Rumänien, Ungarn und Polen nach Deutschland ausgemacht. Die Haupt-Herkunftsländer der illegal gehandelten Heimtiere waren Rumänien und Ungarn. 45 % der Fälle betrafen Transporte aus Drittländern wie der Türkei, Serbien, Ukraine, Russland, Weißrussland.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können

Grundsätzlich sollten Tiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen bezogen werden, idealerweise von Züchtern oder privaten Haltern, bei denen man die Tiere und die Haltungsbedingungen vor dem Kauf in Augenschein nehmen kann. Potenzielle Käufer sollten sich vor vermeintlich reinrassigen Katzen oder Hunden hüten, die zu Preisen unter ihrem Marktwert angeboten werden.

Wenn sich Verbraucher für einen Züchter, ein Tierheim oder einen gemeinnützigen Verein entscheiden, von dem Sie einen Hund adoptieren möchten, sollten Sie sich, z.B. im Internet, über den Betreiber informieren. Medienberichte oder Bewertungen früherer Kunden können erste Hinweise auf die Reputation der Person oder Organisation liefern.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten misstrauisch werden, wenn die Übergabe eines Tieres an unüblichen Orten erfolgen soll – zum Beispiel an Autobahnen, Parkplätzen oder Tankstellen. Auch das Alter der Tiere ist ein wichtiges Kriterium. Welpen und Kätzchen sollten nicht zu früh von ihren Müttern getrennt werden, da sich das negativ auf ihre Gesundheit und ihr Verhalten auswirken kann. Wenn das Tier aus einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert wird, sollte es mindestens 15 Wochen alt sein.

Ausgabejahr 2024
Datum 20.02.2024

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